Ab sofort k÷nnen AntrΣge fⁿr Sachbeihilfen fⁿr einen Zeitraum von 3 Jahren gestellt werden. Hintergrund dieser Entscheidung ist die steigende Zahl der AntrΣge von knapp 6 000 AntrΣgen im Jahr 1987 auf knapp 10 000 AntrΣge im Jahr 1994.
Diese Tendenz hΣlt an, so da▀ die Belastung der Gutachter stΣndig wΣchst.
Au▀erdem wurden die Bestimmungen fⁿr Reisekosten wie folgt geΣndert:
1. Die fⁿr einen Reisekostenantrag bislang geforderten detaillierten Angaben k÷nnen bei der Planung oft noch nicht gemacht werden. Daher soll in Zukunft eine globale Begrⁿndung der Reisen im Antrag zum Beispiel Zusammenarbeit mit Kooperations- partnern, Archivreisen oder Untersuchun- gen im GelΣnde ausreichen.
2. Projektleiter k÷nnen fⁿr sich und ihre Mit- arbeiter Mittel fⁿr den Besuch von wissen- schaftlichen Veranstaltungen im Inland, in West- und Osteuropa und ▄bersee jetzt auch im Rahmen einer Sachbeihilfe beantragen.
Quelle:
DFG-Mitteilung vom 13.09.1995, einsehbar bei Frau Fath, Tel. 4210